Allgemeine Mietbedingungen
Vibedrive, Stand: 22.01.2026
A: Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer
1. Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung des Mietvertrags und dieser Mietbedingungen oder durch eine verbindliche Buchung (per Anzahlung) über die Website des Vermieters zustande.
2. Bei Buchungen mit fest vereinbartem Miettermin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
3. Der Mieter muss im Mietvertrag namentlich benannt sein. Wird ein zusätzlicher Fahrer vereinbart, hat der Mieter sicherzustellen, dass dieser im Besitz einer gültigen und für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist und alle Voraussetzungen erfüllt, die auch für den Mieter gelten. Die Überlassung des Fahrzeugs an nicht im Mietvertrag eingetragene Fahrer ist unzulässig. Bei einem Verstoß haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter im Rahmen der gesetzlichen und versicherungsvertraglichen Regressmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
B: Allgemeine Informationen
1. Das Fahrzeug wird in einem ordnungsgemäßen, technisch einwandfreien, TÜV-konformen und sauberen Zustand sowie mit vollem Tank übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ebenfalls vollgetankt zurückzugeben. Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe und Rückgabe in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Die während der Mietdauer entstehenden Kraftstoffkosten trägt der Mieter. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, den fehlenden Kraftstoff zu einem Preis von 3,00 € pro Liter zu berechnen.
2. Der Mieter hat bei der Fahrzeugübergabe eine gültige Fahrerlaubnis, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine vom Vermieter akzeptierte Zahlungsmethode vorzulegen. Ein Reisepass ist nur in Verbindung mit einem Adressnachweis gültig. Je nach Fahrzeug kann ein Mindestbesitz der Fahrerlaubnis von drei bis fünf Jahren erforderlich sein. Können die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Eventuelle dadurch entstehende Mietausfälle können dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Digitale Kopien oder Fotos von Dokumenten werden nicht akzeptiert.
3. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter, zur Zahlung der vereinbarten Mietkosten wirtschaftlich in der Lage zu sein.
4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln zu führen. Maßgeblich sind hierbei die gesetzlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
5. Die Nutzung des Fahrzeugs für sportliche oder wettbewerbliche Zwecke, insbesondere für Rennen, Renntrainings oder Fahrten auf Rennstrecken, ist untersagt.
6. Die Fahrzeuge können mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein. Dieses dient ausschließlich Sicherheitszwecken sowie dem Diebstahlschutz. Eine Nutzung der Daten zu Marketingzwecken erfolgt nicht.
7. Das Fahrzeug ist während der Mietdauer sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter hat bei Abstellen des Fahrzeugs die üblichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
8. Wird ein zusätzlicher Fahrer angegeben, gelten sämtliche Anforderungen an den Mieter gleichermaßen für diesen.
9. Während des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug mit der erforderlichen Sorgfalt zu nutzen und vor Fahrtantritt zu prüfen. Dazu gehören insbesondere die Kontrolle von Ölstand, Reifendruck, Funktion der Beleuchtung, Temperaturanzeigen sowie die Einhaltung der zulässigen Personenzahl.
C: Zahlungsbedingungen und Rückgabe des Fahrzeugs
1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine automatische Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB ist ausgeschlossen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
3. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann der Vermieter für den angebrochenen zusätzlichen Zeitraum eine weitere Tagesmiete berechnen.
4. Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste und umfasst die vereinbarte Mietdauer sowie den vereinbarten Versicherungsschutz.
5. Das Fahrzeug ist innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
6. Der Mieter ist nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift, ist der Vermieter berechtigt, während der Mietdauer entstandene Schäden oder Selbstbeteiligungen über diese Zahlungsmethode abzurechnen.
D: Schäden am Mietfahrzeug
1. Technische Schäden oder Betriebsstörungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen nur nach Zustimmung des Vermieters und grundsätzlich in einer vom Vermieter bestimmten Fachwerkstatt durchgeführt werden.
2. Entstehen dem Mieter nach vorheriger Abstimmung notwendige Reparaturkosten bis zu einem Betrag von maximal 100 €, können diese nach Vorlage einer Originalrechnung erstattet werden, sofern der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.
3. Bei einem Unfall hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen, am Unfallort zu verbleiben und alle notwendigen Daten der beteiligten Personen und Fahrzeuge aufzunehmen. Dazu gehören insbesondere Namen, Anschriften, Kennzeichen, Versicherungsdaten sowie mögliche Zeugen.
4. Nach Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter einen schriftlichen Unfallbericht mit Beschreibung des Unfallhergangs und einer Skizze vorzulegen.
E: Haftung des Mieters
1. Überlässt der Mieter das Fahrzeug einer nicht berechtigten Person, haftet er für sämtliche daraus entstehenden Schäden.
2. Für das Mietfahrzeug besteht eine Haftungsreduzierung entsprechend einer Vollkaskoversicherung mit vereinbarter Selbstbeteiligung. Im Schadensfall haftet der Mieter bis zur Höhe dieser Selbstbeteiligung.
3. Die Haftungsreduzierung entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens, bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei unerlaubter Weitergabe des Fahrzeugs, bei Nutzung zu Rennzwecken oder bei nicht genehmigten Auslandsfahrten.
4. In diesen Fällen haftet der Mieter für sämtliche Schäden einschließlich Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten und Mietausfall.
5. Bei Totalschaden haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuell vorhandenen Restwertes.
6. Der Mieter haftet außerdem für alle während der Mietdauer begangenen Verkehrsverstöße, Bußgelder, Gebühren oder sonstigen Kosten.
F: Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Der Vermieter haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände.
G: Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei vertragswidrigem Gebrauch des Fahrzeugs, erheblicher Beschädigung, mangelnder Pflege, Nutzung für Straftaten oder unerlaubter Weitergabe an Dritte.
H: Stornierungsbedingungen
Bei einer Stornierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren erhoben:
- bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- zwischen 6 und 4 Wochen vor Mietbeginn: 35 % des Mietpreises
- zwischen 4 und 2 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- unter 72 Stunden vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- bei Nichtabholung des Fahrzeugs: 100 % des Mietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, bleibt das Fahrzeug für zwei Stunden reserviert. Danach ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.
I: Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ist der Mieter Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Schleswig-Holstein.
